Beitrag, Deutsch, gulden röttger | rechtsanwälte
Autor: Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Erscheinungsjahr: 2012
Quelle: Fragen und Antworten zum Markenrecht
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Markennamen und Slogans sind für Werbepräsentationen und den Verkaufserfolg eines Produkts entscheidend, da mit ihnen ein bestimmtes Image verbunden wird. Seit dem Inkrafttreten des Markengesetzes im Jahr 1995 können verschiedenste Zeichen als Marke eingetragen werden, wie etwa Hörzeichen („Jingles“), dreidimensionale Formen, bestimmte Farbzusammenstellungen aber auch Slogans.
Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
DE, Mainz
Geschäftsführer
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