Eine Provokation ist kein Arbeitszeugnis
Eine Provokation ist kein Arbeitszeugnis

Eine Provokation ist kein Arbeitszeugnis

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 08.02.2022

Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht


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Eine Provokation ist kein Arbeitszeugnis

„Arbeitszeugnisse sind lästig. Arbeitnehmer fürchten versteckte Botschaften zu ihrem Nachteil, Arbeitgeber scheuen den Aufwand eines Rechtsstreits um Formulierungen.“ Das schrieb Dr. Bernd Wiesenbauer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht, in einem Beitrag in der Zeitschrift “Recht der Arbeit” (RdA 2020, 283). Und das stimmt. Aber manchmal verstecken Arbeitgeber ihre Botschaften nicht einmal und scheuen auch nicht vor Auseinandersetzungen zurück, bei denen klar ist, dass sie sie verlieren werden. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Beschluss vom 14.2.2017 – 12 Ta 17/17).

Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

Publikationen: 407

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