Maßgebliche Beteiligungsquote bei einer GmbH und Begünstigung nach § 13a ErbStG
Maßgebliche Beteiligungsquote bei einer GmbH und Begünstigung nach § 13a ErbStG

Maßgebliche Beteiligungsquote bei einer GmbH und Begünstigung nach § 13a ErbStG

Beitrag, Deutsch, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik

Autor: Robert W. Vernekohl

Erscheinungsdatum: 15.10.2006


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Urteilsbesprechung


Die Gewährung von Freibetrag und Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG hängt bei der Nachfolge von Anteilen an Kapitalgesellschaften von der Höhe der Beteiligungsquote ab. Die Steuervergünstigung setzt nach dem Wortlaut des Gesetzes eine unmittelbare Beteiligung von mehr als 25,0 Prozent am Nennkapital der Gesellschaft voraus. Streitig war, ob eigene Anteile der Kapitalgesellschaft bei der Berechnung der Beteiligungssquote berücksichtigt werden dürfen oder nicht. (FG Hessen 16.2.06, 1 K 2756/03, EFG 06, 1185).

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Robert W. Vernekohl

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