Beitrag, Deutsch, Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
Autor: Dr. Wolfgang Walter
Erscheinungsdatum: 04.06.2013
Quelle: Handelsblatt Steuerboard
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Der Bundesfinanzhof bestätigt erneut seine strenge Auffassung zu der nur sehr eingeschränkt möglichen Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags. Er zerstreut zugleich aufgekommene Hoffnung für die Heilung eines Gewinnabführungsvertrags durch einen notariellen Nachtragsvermerk weitgehend, aber nicht vollständig. Der Beitrag zeigt auf, wie auch künftig noch eine Heilung von Fehlern gelingen kann, wenn der Vertrag beurkundet worden ist, obwohl dies nicht erforderlich ist.
DE, Denkendorf/Stuttgart
Geschäftsführer
Rechtsanwaltskanzlei RA StB FAStR Dr. Wolfgang Walter
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