Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, Umsatzsteuer-Rundschau
Autor: Klaus D. Hahne
Erscheinungsdatum: 2006
Seitenangabe: 433-437
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Umsatzsteuer-Rundschau:
Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.2003 wurde der Haftungstatbestand des § 13c UStG neu in das Gesetz aufgenommen. Seitdem haften Abtretungsempfänger und Pfandgläubiger an Forderungen aus umsatzsteuerpflichtigen Leistungen für Umsatzsteuerschulden des abtretenden Unternehmens bzw. Schuldners. Obwohl die Finanzverwaltung den Anwendungsbereich der Haftungsvorschrift zur Verhinderung überschießender Auswirkungen bereits ganz erheblich eingeschränkt hat, bereitet ihre Anwendung nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten. Mit Schreiben vom 30.1.2006 nimmt das BMF erneut zu Fragen der Auslegung von § 13c UStG Stellung. Ziel ist die Konkretisierung des Begriffs der Vereinnahmung von Forderungen als Tatbestandsvoraussetzung für die Inanspruchnahme eines Abtretungsempfängers oder Pfandrechtgläubigers als Haftungsschuldner. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Grundwertungen des BMF-Schreibens auseinander.
Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.
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DE, Frankfurt am Main
Steuerberater / Partner
Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung
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