Einlasskontrollen durch Abtasten: Was ist erlaubt?
Einlasskontrollen durch Abtasten: Was ist erlaubt?

Einlasskontrollen durch Abtasten: Was ist erlaubt?

Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Autor: Thomas Waetke

Erscheinungsdatum: 2016


Aufrufe gesamt: 89, letzte 30 Tage: 4

Kontakt

Verlag

Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Telefon: +49-721-120-500

Telefax: +49-721-120-505

Preis: kostenlos

Bezugsquelle:

"Am Eingang zu einer Veranstaltung oder Versammlungsstätte kann der Veranstalter Einlasskontrollen durchführen. Das geht von einer reinen Sichtkontrolle bis hin zum Abtasten.

Grundsatz

Soll ein Besucher durchsucht werden, muss er mit der Kontrolle einverstanden sein. Kann der Veranstalter aber dann auch den Einlass verweigern, wenn sich der betroffene Besucher weigert?..."

Fachthemen

Thomas Waetke

DE, Karlsruhe

Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Publikationen: 170

Aufrufe seit 11/2008: 1307
Aufrufe letzte 30 Tage: 2