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Checkliste für Unternehmen – Arbeitnehmerrechte einhalten

Wer ein Unternehmen führt, greift in den allermeisten Fällen auf Mitarbeiter zurück, die zum Erfolg des Betriebes beitragen. In diesem Zusammenhang gibt es einige wichtige Regelungen, die jeder Arbeitgeber beachten sollte. Was sind die zentralen Arbeitnehmerrechte, die eingehalten werden müssen? Wir geben einen kurzen Überblick anhand einiger wichtiger Beispiele. 

Welche Gesetze sind relevant?

Die Rechte der Arbeitnehmer sind in verschiedenen Gesetzen geregelt, die jeweils zu einem bestimmten Bereich Vorgaben machen. Das Ziel dabei ist es in vielen Fällen, diese Rechte genau zu definieren und in der Alltagspraxis zu schützen. Relevant sind neben weiteren: 

Daneben spielen die Gewerbeordnung sowie das Tarifvertragsgesetz eine Rolle. Auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz sollte von Arbeitgebern hinsichtlich der entsprechenden Anstellungsmodelle berücksichtigt werden. 

Wichtig: Viele dieser rechtlichen Regelungen verändern sich über die Zeit. Ein Beispiel hierfür ist das Mindestlohngesetz, das in den letzten Jahren in Form von Erhöhungen des Mindestlohns immer wieder angepasst wurde (dazu gleich mehr). 

Wer setzt sich für die Arbeitnehmerrechte ein?

Neben den gesetzlichen Grundlagen gibt es einige Gruppen und Verbände, die sich für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzen. Allen voran gehören dazu die Gewerkschaften. Sie haben eine lange Historie, die unter anderem in der Montanindustrie wichtige Veränderungen bewirkt hat. 

Die Gewerkschaften widmen sich bestimmten Kernaufgaben. Dazu gehört, für Angestellte möglichst gute Arbeitsbedingungen zu erreichen. Außerdem verhandeln sie mit den Arbeitgebern die Löhne immer wieder neu – das Ergebnis wird dann in Form eines Tarifvertrages festgehalten. 

Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten

Wichtige Reglungen rund um die Arbeitnehmerrechte beziehen sich auf die Arbeitszeiten und Pausen. Hier sind klare Grenzen gesetzt, die vermeiden sollen, dass Arbeitnehmer sich zu sehr verausgaben und entsprechend gesundheitliche Konsequenzen hinnehmen müssen. 

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit darf pro Tag grundsätzlich maximal acht Stunden betragen. In der Woche liegt das Maximalmaß entsprechend bei 48 Stunden – der Gesetzgeber geht also von einer Arbeitswoche von maximal sechs Tagen aus. 

In Ausnahmefällen darf die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden. Das gilt aber nur, wenn der Betrieb gewährleisten kann, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitsdauer in einem Zeitraum von sechs Monaten acht Stunden beträgt.

In diesem Fall würde die Arbeitswoche auf 60 Stunden ausgedehnt. Darüber hinaus gibt es einige Sparten, in denen Arbeitnehmer auch sonn- und feiertags arbeiten dürfen. Unter anderem gilt das für:

  • Krankenhäuser, 
  • Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 
  • sowie für Rettungsdienste und die Feuerwehr. 

Angestellte der Presse sowie Kulturschaffende, die eine Aufführung haben, dürfen ebenfalls zu diesen Zeiten arbeiten. Genauer geregelt sind diese Ausnahmen in Paragraph 10 des Arbeitszeitgesetzes

Pausen und Ruhezeiten 

Hinsichtlich der Pausen gibt es ebenfalls sehr genaue gesetzliche Regelungen dazu, was zulässig ist und was nicht. Wer unter sechs Stunden am Stück arbeitet, muss in dieser Zeit keine Pause machen. 

Wenn die Arbeit zwischen sechs und neun Stunden am Stück beträgt, muss eine Pause von mindestens 30 Minuten zugestanden werden. Diese kann sich in zweimal 15 Minuten aufteilen. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, muss an diesen Tagen eine Pause von mindestens 45 Minuten oder dreimal 15 Minuten machen. 

Darüber hinaus regelt das Gesetz die Ruhezeiten, die zwischen zwei Arbeitstagen bzw. Arbeitsperioden liegen müssen. Hier sind 11 Stunden vorgeschrieben – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Schichten bei einem oder bei mehreren Betrieben wahrnimmt. Auch hier gibt es Ausnahmen, unter anderem in Krankenhäusern, in der Pflege sowie in Gaststätten. 

Das Thema Kündigung 

Im Vergleich zu vielen anderen Ländern ist der Kündigungsschutz in Deutschland äußerst stark. So soll vermieden werden, dass Arbeitgeber Mitarbeiter willkürlich und ohne sinnvollen Grund entlassen können. 

 

Mögliche Kündigungsgründe

Für eine rechtlich einwandfreie Kündigung gibt es drei Varianten: So muss die Kündigung eine betriebsbedingte, eine verhaltensbedingte oder eine personenbedingte Ursache haben. Letztere ist vor allem bei längeren Krankheitsfällen, aufgrund derer der Arbeitnehmer nicht mehr in den Beruf zurückkehren kann, gängig. 

Eine betriebsbedingte Kündigung wiederum kann ausgesprochen werden, wenn das Unternehmen nicht mehr genug Umsätze macht, um den Arbeitnehmer zu beschäftigen oder die geschäftliche Tätigkeit vollständig einstellt. 

Zu den Gründen für eine verhaltensbedingte Kündigung gehören neben Weiteren regelmäßige Verspätungen, eine Arbeitsverweigerung oder Verstöße gegen das Alkoholverbot bei der Arbeit. Bei einer solchen Art der Kündigung muss der Arbeitnehmer vorher abgemahnt werden. 

Von der Pflicht zur Angabe von Gründen gibt es allerdings eine Ausnahme: Diese gilt für Kleinbetriebe, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Hier muss kein Grund für die Kündigung genannt werden. 

Probezeit, Fristen und Form

Von all diesen Regelungen gibt es noch eine weitere Ausnahme. So muss der Mitarbeiter, um vom Kündigungsschutz zu profitieren, mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein. 

Des Weiteren muss die jeweilige Kündigungsfrist eingehalten werden. Gesetzlich beträgt diese für beide Seiten, wenn der Arbeitnehmer weniger als zwei Jahre im Betrieb beschäftigt ist, vier Wochen. Gekündigt werden kann immer zum 15. oder zum Ende des Monats. In der Probezeit beträgt die Frist nur 14 Tage. Ist der Arbeitgeber länger beschäftigt, verlängert sich die Frist sukzessive mit der Dauer der Beschäftigung. 

Für die Form der Kündigung gibt es ebenfalls Regelungen. So muss sie in jedem Fall schriftlich erfolgen, eine mündliche Kündigung ist nicht ausreichend bzw. wirksam. Der Betrieb muss entsprechend sicherstellen, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist. 

Gehalt und Urlaubsregelungen

Darüber hinaus haben Arbeitnehmer Rechte hinsichtlich des Gehalts und des Urlaubs. Viele dieser Regelungen gelten für die verschiedensten Branchen, einige können sich individuell unterscheiden. 

Mindestlohn, Tarife und Zahlung des Gehalts

Eine erste wichtige Regelung hinsichtlich des Gehaltes ist der Mindestlohn. Aktuell liegt er bei 12 Euro pro Stunde, dieser Wert besteht seit dem 1. Oktober 2022. Im Jahr 2020 lag er noch bei 9,35 Euro. 2024 und 2025 soll der Mindestlohn erneut steigen: Zunächst auf 12,41 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12,82 Euro. 

Darüber hinaus kann es branchenspezifische Regelungen hinsichtlich des Gehalts geben. So werden in einigen Sparten Tariflöhne festgelegt, die deutlich über diesem Mindestwert liegen können. Das gilt unter anderem für den öffentlichen Dienst sowie den Garten- und Landschaftsbau. 

Gehaltseingang 

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber das Gehalt eines Angestellten nach dem Monat, in dem die Arbeit erbracht wurde, bezahlen. Im besten Fall geschieht das bereits am ersten Tag des Folgemonats

In einigen Arbeitsverträgen und Tarifverträgen werden allerdings andere Regelungen festgehalten. Dazu gehört zum Beispiel eine Zahlung des Gehalts zum 15. des folgenden Monats. In diesem Zusammenhang hat außerdem der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht – das gilt hinsichtlich des Zeitpunkts sowie der Art der Gehaltszahlung. 

Urlaubsregelungen

Darüber hinaus haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Mindestmaß an Urlaubstagen. Bei einer Woche mit fünf Arbeitstagen liegt der Anspruch bei 20 Tagen jährlich, bei einer Woche mit sechs Tagen wiederum bei 24 Tagen. 

In der Praxis haben Arbeitnehmer laut ihrem Arbeitsvertrag jedoch in einigen Fällen einen höheren Anspruch auf Urlaub. Unternehmen wollen entsprechende Kräfte damit binden und einen gewissen Mehrwert bieten. 

Hinzu kommen womöglich tarifvertragliche Regelungen. So haben zum Beispiel Mitarbeiter im öffentlichen Dienst laut dem TVöD einen Anspruch auf mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer Woche mit fünf Arbeitstagen. 

Schutz bestimmter Gruppen

Des Weiteren ist festgeschrieben, dass Arbeitnehmer aufgrund verschiedener Umstände nicht benachteiligt oder diskriminiert werden dürfen. Dazu gehören unter anderem:

  • das Alter,
  • das Geschlecht, 
  • die Herkunft
  • sowie die Weltanschauung und Religion. 

Das gilt sowohl im Arbeitsalltag als auch im Rahmen des Bewerbungsprozesses. Hinsichtlich Letzterer sind entsprechende Ausschreibungen sowie ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren von Bedeutung. 

Zusätzlich gibt es besondere Regelungen hinsichtlich der Familienplanung. So dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Elternzeit – die Dauer liegt hierbei bei bis zu 36 Monaten pro Kind. 

Fazit 

Unternehmen müssen hinsichtlich ihrer Angestellten die verschiedensten Arbeitnehmerrechte beachten. Unter anderem gehören dazu Gesetze zu den Arbeits- und Ruhezeiten sowie den Pausen. Auch für Kündigungen gibt es genau festgeschriebene Regelungen, gleiches gilt für das Gehalt und den Urlaub. Schlussendlich muss darauf geachtet werden, das Bewerbungsverfahren und den Arbeitsalltag diskriminierungsfrei zu gestalten sowie die Regelungen zum Thema Schwangerschaft und Elternzeit zu berücksichtigen. 

 

 

 

Bildquellen:

Bild 1: Adobe Stock, © Tinashe N/peopleimages.com (#603906166) (Symbolbild) 

Bild 2: Adobe Stock, © Stockfotos-MG (#168840109)

Bild 3: Adobe Stock, © Syda Productions (#145073061)