Beitrag, Deutsch, 2 Seiten, EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
Autor: Ulrich Kulke
Erscheinungsdatum: 25.01.2008
Seitenangabe: 35-36
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EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
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Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes muss der Darlehensnehmer für eine erfolgreiche Geltendmachung des Schadensersatzanspruches wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung in Form der Nichtvornahme der geschuldeten Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 2 HWiG konkret beweisen, dass der Belehrungsverstoß für den Schaden ursächlich geworden ist, das heißt, dass er den Darlehensvertrag bei ordnungsgemäßer Belehrung tatsächlich widerrufen hätte. Auf die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens kann sich der Darlehensnehmer nicht berufen, wenn es nicht nur eine (einzige) bestimmte Möglichkeit der Reaktion für den Darlehensnehmer gibt. Diese Rechtsprechung vermag nicht zu überzeugen und entwertet faktisch den vorher vom Bundesgerichtshof erst zugestandenen Schutz des Darlehensnehmers durch die Gewährung eines Schadensersatzanspruches wegen nicht erfolgter Belehrung über das Widerrufsrecht.
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