Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Vielzahl von Gesetzen im Unternehmen bekannt zu machen und auszuhängen!
Welches Gesetz in welcher Form bekannt gemacht werden muss, wird Ihnen in diesem Praxisratgeber erläutert. Weiterhin finden Sie die entsprechenden Gesetzestexte in der auszuhängenden Form zusammen mit dem Download als Word-Datei (in der Druckversion mit einem entsprechenden Link zur Datei).
1 Allgemein
2 Art und Weise der Aushänge
2.1 Standort
2.2 Sprache
3 Gesetzliche Aushangpflichten
3.1 Allgemein aushangpflichtige Gesetze und Verordnungen
3.2 Aushangpflicht unter bestimmten Bedingungen
3.3 Aushangpflicht in speziellen Bereichen und Verordnungen
4 Freiwillige Aushänge
4.1 Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
4.2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
4.3 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
4.4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
4.5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
4.6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
4.7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
4.8 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
4.9 Betriebliche Ordnungen
4.10 Bildschirmarbeitsverordnung
4.11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
4.12 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
4.13 Nachweisgesetz (NachwG)
4.14 Nichtraucherschutz
4.15 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
4.16 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
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