Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes im Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast
Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes im Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast

Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes im Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast

Beitrag, Deutsch, DER BETRIEB

Autor: Dr. Stefan Müller

Erscheinungsdatum: 2005

Seitenangabe: 2022 f.


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Bislang hat das BAG in st. Rspr. vertreten, dass der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess darlegen und im Bestreitensfalle auch beweisen muss, dass der betriebliche Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (gem. § 23 KSchG) eröffnet ist. Neuere Tendenzen in der Rspr. geben Anlass, sich mit dieser Sichtweise kritisch auseinanderzusetzen. Im Ergebnis spricht vieles dafür, dass der Arbeitgeber im Streitfalle darlegen und ggfs. beweisen muss, dass der betriebliche Anwendungsbereich nicht eröffnet ist.

Dr. Stefan Müller

DE, Leipzig

Dr. Müller Rechtsanwälte . Kanzlei für Arbeitsrecht

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