Werbung mit Prominenten
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Werbung mit Prominenten

Insbesondere die Darstellung der Urteile des BGH Dieter Bohlen/Ernst August von Hannover ./. Lucky Strikee

Vortrag, Deutsch, 37 Seiten, Art-Lawyer

Autor: Jens O. Brelle

Erscheinungsdatum: 06.03.2009


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Relevante Fälle                                                                              
Grundsätzliches Monopol der Prominenten                                     
Sonderstellung von Werbung
Fiktive Lizenzgebühr
Werbung mit Bildnissen Prominenter
Anwendung des KUG
Fallbeispiel I: Oskar Lafontaine ./. Sixt
Fallbeispiel II: Joschka Fischer ./. WELT Kompakt
Werbung mit prominenten Namen
Anwendung des § 12 BGB
Fallbeispiel I: Ernst August von Hannover ./. Lucky Strike
Fallbeispiel II: Dieter Bohlen ./. Lucky Strike
Stimmen und Kritik zu den BGH-Urteilen
Kriterien der erforderlichen Interessenabwägung
Zusammenfassung: Entscheidungskriterien der Gerichte
Zum Schluss: Werben mit „Cleansman“?

Jens O. Brelle

DE, Hamburg - Speicherstadt

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