Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, ZAP Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis GmbH & Co.
Autor: Dirk Petri
Erscheinungsdatum: 2008
Seitenangabe: 284-287
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Die Verteidigung ist gerade in Umfangsverfahren gehalten, umfassend von ihrem Beweisantragsrecht im wohlverstandenen Interesse des Mandanten Gebrauch zu machen. Je komplexer das Verfahren und je umfangreicher der Akten- und Asservatenbestand, umso schwieriger die Frage, was noch von unmittelbarer bzw. mittelbarer Beweisbedeutung im Hinblick auf den Tatvorwurf ist. Umgekehrt hat der Tatrichter darüber zu befinden, wann die Wahrnehmung des Beweisantragsrechts so extensiv ist, dass dies objektiv und subjektiv den Vorwurf der Verschleppungsabsicht rechtfertigt.
Der Aufsatz gibt eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung der einzelnen Senate des Bundesgerichtshofs in Strafsachen nebst des erforderlichen revisionsrechtlichen Vortrags.
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