Thomas Rühle
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Gegenseitige Verträge nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Ansprüche aus gegenseitigen "schwebenden" Verträgen gem. § 103 InsO nach vollzogener Schlussverteilung (§ 200 Abs. 1 InsO) und rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan (§ 258 Abs. 1 InsO)
Autor: Thomas Rühle
Als zentrale Vorschrift des materiellen Insolvenzrechts ist § 103 InsO von hoher praktischer Bedeutung. Bei...
Buch: 2006
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