Nach oben offene Bußgeldskala
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erstmals Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamts

Beitrag, Deutsch, 6 Seiten, NJW - Neue Juristische Wochenschrift

Autor: Prof. Dr. Albrecht Bach

Herausgeber / Co-Autor: Dr. Ulrich Klumpp

Erscheinungsdatum: 2006

Seitenangabe: 3524-3529


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Abschreckend hohe Bußgelder durch einfache, umsatzbezogene Rechen-operationen – so lassen sich die neuen Bußgeldleitlinien zusammenfassen, die das BKartA Ende September 2006 veröffentlicht hat. Mit den Leitlinien macht das BKartA von der Ermächtigung Gebrauch, die mit der 7. GWB-Novelle erstmals geschaffen worden war. Dabei verfolgt das BKartA einen umfassenden Ansatz und beschränkt sich nicht auf sog. Hardcore-Kartelle.

Vielmehr sollen Bußgelder künftig für alle Formen hori-zontaler und vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen wie auch für einseiti-ges wettbewerbswidriges Verhalten und Verstöße im Bereich der Fusions-kontrolle ausgehend von einem „tatbezogenen Umsatz“ bestimmt werden. Die Bußgeldbemessung soll zweistufig erfolgen. Zunächst soll ein Grund-betrag ermittelt werden, der Schwere und Dauer des Verstoßes berücksichtigt.

Auf der zweiten Stufe sollen über Anpassungsfaktoren erschwerende und mildernde Umstände sowie Zwecke der Abschreckung berück-sichtigt werden. Bei Hardcore-Kartellen soll sich ein Grundbetrag ergeben, der – noch ohne Anpassungsfaktoren – etwa 30% desjenigen Inlandsumsatzes entspricht, der mit den kartellbetroffenen Produkten erzielt wurde. Sind Großunternehmen beteiligt, können selbst derart exorbitante Bußgelder zu Abschreckungszwecken nochmals verdoppelt werden.

 

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