Juristische Methodik 2. Europarecht.
Juristische Methodik 2. Europarecht.

Juristische Methodik 2. Europarecht.

Buch, Deutsch, 507 Seiten, Duncker & Humblot Verlag

Autor: Ralph Christensen

Erscheinungsdatum: 2003

ISBN: 3428109198


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Teil II der "Juristischen Methodik" ist technisch unabhängig vom ersten organisiert und selbständig benutzbar. Er entwickelt, aufbauend auf dem Konzept und mit der methodologischen Begrifflichkeit des Grundlagenbandes, eine Methodik des europäischen Gemeinschaftsrechts - also der Schicht unserer normativen Ordnung, die quantitativ deutlich zunimmt und qualitativ zunehmend dominiert. Von Anfang an hat sich diese Methodik als eine des positiven Rechts verstanden; und zwar von dem demokratisch-rechtsstaatlichen Typus, für den auch das deutsche Grundgesetz einsteht. Ferner vertritt sie seit jeher den mit 'Methodik und Methodiken' benannten Ansatz: den Plural einer Arbeitsreflexion der verschiedenen dogmatischen Teilrechtsgebiete anzustreben - im Rahmen dieser "Juristischen Methodik" ohne Anspruch auf Vollständigkeit; und zugleich für sie alle eine Basis auszuarbeiten, die dem avancierten Stand der Rechts-, Sozial- und Sprachwissenschaft gewachsen ist. Im ersten Band sind diese Grundlagen anhand des nationalen "ffentlichen Rechts, ausgehend vom Verfassungsrecht, entwickelt worden. Der zweite Teil wendet sich nun den Elementen einer Methodik des Europarechts zu - und damit nicht einem externen, sondern einem zusehends wichtiger werdenden Teil der deutschen Rechtsordnung. Von seinem supranationalen Ursprung her weist er Besonderheiten und auch besondere Schwierigkeiten auf: so zum Beispiel die Mehrsprachigkeit (bei Gleichrangigkeit der beteiligten Nationalsprachen), die gesteigert komplexe Systematik, die wesentlich größere Bedeutung des teleologischen Arguments oder das deutlicher sichtbare Einwirken methodenrelevanter Normen auf das juristische Entscheidungshandeln. Die Praxis spielt dabei die zentrale Rolle, also die Analyse der Judikatur der Gerichte der Gemeinschaft und ihrer methodischen Vorgehensweisen. Das entspricht der herausgehobenen Bedeutung, welche die Justiz bei der Entwicklung des europäischen Rechts hat. Das Ziel ist, den Anforderungen des Rechtsstaats auch im supranationalen Rahmen gerecht zu werden. Dasselbe gilt für die weitere Aufgabe einer Methodik, demokratische Impulse realisieren zu helfen. Dazu bedarf es aber auch eines fühlbaren weiteren Demokratisierungsschubs in den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft.

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