Hypothetische Rechte bei einem wirkungslosem Kaufvertrag
Hypothetische Rechte bei einem wirkungslosem Kaufvertrag

Hypothetische Rechte bei einem wirkungslosem Kaufvertrag

Besprechung von BGH, Urt. v. 13. 6. 2007 – VIII ZR 236/06, ZGS 2007, 392.

Beitrag, Deutsch, 7 Seiten, ZAP Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis GmbH & Co.

Autor: Ulrich Kulke

Erscheinungsdatum: 02.10.2007

Seitenangabe: 380-386


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Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH muss der Verkäufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage den Käufer darauf hinweisen, dass die Montageanleitung des Herstellers für die Montage Fachkenntnisse entsprechend denen eines Installateurs mit abgeschlossener Berufsausbildung voraussetzt. Andernfalls könne der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen fahrlässiger Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung verlangen. Der Beitrag setzt sich damit auseinander, unter welchen Voraussetzungen eine arglistige Täuschung vorliegt und in welchem Verhältnis die vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung zum Sachmängelgewährleistungsrecht steht, wenn wie im vorliegenden Fall der Kaufvertrag mangels Bedingungseintrittes noch nicht wirksam geworden ist.

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Ulrich Kulke

DE, Würzburg

Rechtsanwalt

JunIT Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht

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