Fehlender Hinweis auf OS-Plattform ist wettbewerbswidrig
Fehlender Hinweis auf OS-Plattform ist wettbewerbswidrig

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Beitrag, Deutsch, Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Autor: Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

Erscheinungsdatum: 2017


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Schutt, Waetke Rechtsanwälte

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Haben Sie im Impressum Ihrer Website auf die Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) der EU hingewiesen? Und haben Sie auch einen aktiven Link auf die Plattform gesetzt?

Falls nicht, sollten Sie schnell handeln. Denn ein Unterlassen dieser Pflicht ist wettbewerbswidrig und kann kostenpflichtig abgemahnt werden...

Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht

DE, Karlsruhe

Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte

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