Einzelunternehmen und Personengesellschaften
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Steuererstattung auf Antrag - das neue Gestaltungsmodell

Pressemitteilung, Deutsch, conovo media GmbH

Autor: Kai Christian Busch

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Bonn, 12. Oktober 2007 – Die Option klingt verlockend: Ab 2008 zahlen Einzelunternehmen und Personengesellschaften deutlich weniger Steuern, wenn sie Gewinne als Eigenkapital im Unternehmen belassen und einen entsprechenden Thesaurierungsantrag stellen. Doch dies erweist sich für viele betroffene Firmen leicht als Trugschluss. Als Faustregel gilt: Für Personen, die der Reichensteuer unterliegen, lohnt sich der Antrag fast immer. Dies ist bei einem Einkommen von mehr als 250.000 Euro  bzw. von über 500.000 Euro bei Zusammenveranlagung der Fall. Interessant ist die Option auch für Unternehmen, die wegen erhöhtem Investitionsbedarf ohnehin Gewinne im Unternehmen belassen wollen; die Steuerersparnis kann dann ein wichtiger Finanzierungsbaustein sein. Im Übrigen empfiehlt es sich unbedingt, die individuelle Situation zu prüfen und genau zu rechnen.

Eine Sondersituation besteht in diesem Jahr: Ist der Thesaurierungsantrag vorteilhaft, sollten Firmen unbedingt bis zum Jahresende handeln. Noch bieten sich attraktive Gestaltungsmöglichkeiten, die begünstigt besteuerten Einkünfte des kommenden Jahres zu optimieren. Zu den Varianten zählen Vorwegentnahmen in das Privatvermögen, Vermögensübertragungen auf Kapitalgesellschaften oder Darlehensausreichung über Personengesellschaften. Zur Vermeidung von Fallstricken ist steuerlicher Rat unerlässlich. Aber es lohnt sich: „Pro 100.000 Euro Einkommen können bis zu 15.000 Euro Einkommensteuer gespart werden“, rechnet DHPG-Steuerberater Dr. Norbert Neu vor.

Gute Gründe für Geldentnahmen in 2007
Für Einzelunternehmen und Gesellschafter von Personengesellschaften kann die Entnahme von Kapitalreserven in 2007 attraktive Gestaltungspotentiale bieten. Die DHPG-Berater nennen zentrale Vorteile:

1. Steuernachteile vermeiden: Vollversteuerte Altgewinne, die im Unternehmen belassen wurden, können nur nachrangig entnommen werden. Vorrang hat immer die Nachversteuerung der steuerbegünstigten Gewinne (so genannter „lock-in-Effekt“).

2. Thesaurierungsvolumen steigern:
Entnommene Altgewinne können laufende Einkommensteuervorauszahlungen decken. Damit wächst tendenziell der Gewinnanteil, der ab 2008 steuergünstig thesauriert werden kann.

3. Gestaltungsoptionen nutzen:
Die Ausgliederung von Altrücklagen eröffnet ganz neue Gestaltungsperspektiven. Vielfach bietet sich auch die Möglichkeit, die Vorteile von Personenfirmen und Kapitalgesellschaften zu kombinieren.

Die frei gewordenen Mittel lassen sich steuerlich sinnvoll einsetzen. Je nach Rechtsform bieten sich interessante Gestaltungsmodelle. Für Einzelunternehmen empfiehlt sich häufig die Übertragung von Altgewinnen auf eine vermögensverwaltende Gesellschaft. Firmenchefs können hiervon gleich mehrfach profitieren: Die neue Gesellschaft übernimmt die laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen, und für die Zinsen fallen nur 25 Prozent Abgeltungssteuer an.

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