Beitrag, Deutsch, Eine Seite, OWC OST-WEST-CONTACT
Autor: Igor Dykunskyy, Anwalt
Herausgeber / Co-Autor: bnt Partner
Erscheinungsdatum: 05.04.2009
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Der Leiter einer ukrainischen Gesellschaft vertritt die Interessen der Gesellschaft nach Außen und handelt dabei auf der Grundlage einer gesetzlichen Vollmacht in deren Namen. Die durch das Gesetz normierte Vertretungsbefugnis kann dem Geschäftsführer nicht entzogen werden, was sich in Anbetracht auf mögliche Missbrauchsfälle nachteilig auf die Gesellschafter bzw. Aktionäre auswirken kann, sie kann aber eingeschränkt werden, hierzu sind aber einige wesentliche Punkte zu beachten.
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