Die Aufgaben der zentralen Stelle gemäß § 25c KWG
Die Aufgaben der zentralen Stelle gemäß § 25c KWG

Die Aufgaben der zentralen Stelle gemäß § 25c KWG

Seminar

Referenten: Achim Diergarten, Norbert Schäfer


Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

Aufrufe gesamt: 152, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Veranstalter

FORUM · Institut für Management GmbH

FORUM · Institut für Management GmbH

Telefon: +49-6221-500500

Telefax: +49-6221-500505

forum-institut.de/ms/1/23/0...

Preis: 860,-- € inkl. gesetzl. MwSt.

Kontaktanfrage

Institute haben nach dem neuen § 25c KWG die Aufgabe, nicht nur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen, sondern nun auch sonstige strafbare Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens führen zu verhindern. Diese Aufgabe obliegt einer zentralen Stelle, die im gleichen Bereich wie der Geldwäschebeauftragte angesiedelt sein muss. Das Problem ist dabei, dass derzeit niemand weiß, was unter diesem Begriff genau zu verstehen ist, insbesondere was unter dem Begriff der Gefährdung des Vermögens zu verstehen ist. Ein weiteres Problem ist, dass sowohl Straftaten, die von Externen, wie auch solche, die von Mitarbeitern begangen werden, zukünftig von einer zentralen Stelle verhindert werden müssen.



Themen

- Erste Erfahrungen mit der Umsetzung der erweiterten Aufgaben des Geldwäschebeauftragten (Zentralen Stelle)
- Die Pflichten des Geldwäschebeauftragten nach den neuen DK-Auslegungs- und Anwendungshinweisen zu § 25c Abs. 4 KWG
- Auflistung & Darstellung der relevanten strafbaren Handlungen
- Was bedeutet der Begriff wesentliche Vermögensgefährdung in der Bankpraxis?

Veranstaltungen: 85

Aufrufe seit 09/2007: 1095
Aufrufe letzte 30 Tage: 3

Veranstaltungen: 48

Aufrufe seit 03/2009: 293
Aufrufe letzte 30 Tage: 2

Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
11.05.2012 - 12.05.2012
Frankfurt
Kontaktanfrage