Die neuen Aufgaben der zentralen Stelle gemäß § 25c KWG
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Seminar

Referenten: Achim Diergarten, Norbert Schäfer


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Sprache: Deutsch

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FORUM · Institut für Management GmbH

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Preis: 860,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Institute haben nach dem neuen § 25c KWG die Aufgabe, nicht nur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen, sondern nun auch sonstige strafbare Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens zu verhindern. Diese Aufgabe obliegt einer zentralen Stelle, die im gleichen Bereich wie der Geldwäschebeauftragte angesiedelt sein muss. Das Problem ist dabei, dass derzeit niemand weiß, was unter diesem Begriff genau zu verstehen ist, insbesondere was unter dem Begriff der Gefährdung des Vermögens zu verstehen ist. Ein weiteres Problem ist, dass sowohl Straftaten, die von Externen, wie auch solche, die von Mitarbeitern begangen werden, zukünftig von einer zentralen Stelle verhindert werden müssen.



Themen

- Wo muss die zentrale Stelle organisatorisch angesiedelt sein?
- Wer kann diese Aufgabe wahrnehmen?
- Auflistung und Darstellung der wichtigsten der zu verhindernden Straftaten
- Was bedeutet eine Vermögensschädigung?
- Ein erster Lösungsansatz zur Gefährdungsanalyse sonstige strafbare Handlungen

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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
26.09.2011 - 27.09.2011
Frankfurt
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