Die 8. EU-Richtlinie – Kein „SOX“ für Europa
Die 8. EU-Richtlinie – Kein „SOX“ für Europa

Die 8. EU-Richtlinie – Kein „SOX“ für Europa

Ein Beitrag der Arbeitsgruppe „8. EU-Richtlinie“ innerhalb des IIR-Arbeitskreises „Revision des Finanz- und Rechnungswesens“

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, ZIR - Zeitschrift Interne Revision

Autoren: Otto Geiß, Thomas Jörns, Clemens Jung und 5 weitere

Erscheinungsdatum: 03.12.2007

Quelle: Zeitschrift Interne Revision

Seitenangabe: 238 - 241


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Mit der am 17. 5. 2006 erlassenen Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (kurz „8. EU-Richtlinie“) trug die EU-Kommission den gehäuften regulatorischen Änderungen der letzten Jahre Rechnung. Spätestens bis zum 29. Juni 2008 ist die 8. EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten können bei der Umsetzung zahlreiche Wahlrechte in Anspruch nehmen. Dieser Umsetzungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, so dass die konkreten Auswirkungen derzeit nicht eindeutig absehbar sind. Der vorliegende Beitrag thematisiert die in der 8. EU-Richtlinie angesprochenen Aufgabenstellungen aus dem Blickwinkel der Internen Revision. Er diskutiert die Fragestellung, ob die Richtlinie als Chance für die Interne Revision und als Bestätigung der bisherigen Revisionstätigkeit begriffen werden kann. Neben zahlreichen Regelungen für die Abschlussprüfer wird erstmalig die Einrichtung eines Prüfungsausschusses („Audit Committee“) verbindlich vorgegeben. In Art. 41 Abs. 2 der Richtlinie werden die Aufgaben des Prüfungsausschusses definiert. Gemäß dem deutschen Richtlinientext umfassen diese die Überwachung der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems sowie gegebenenfalls des Internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens.

Otto Geiß

Leiter Stabsabteilung Revision Betriebsanalysen

Fraport AG

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