Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929-1931
Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929-1931

Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929-1931

Eine Untersuchung zu den Hintergründen und Zielen der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 19. September 1931

Buch, Deutsch, 185 Seiten, Duncker & Humblot Verlag

Autor: Dr. Reni Maltschew

Erscheinungsdatum: 2004

ISBN: 3428114906


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Mit der Arbeit stellt die Verfasserin die gegenwärtige Diskussion um eine weitergehende Liberalisierung des Rückerwerbs eigener Aktien (§ 71 AktG) auf eine sichere rechtshistorische Grundlage. Anhand von bisher teilweise noch unveröffentlichten Originaldokumenten rekonstruiert sie die Vorgänge, die letztlich zur Notverordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 19. September 1931 geführt haben. Dabei stellt sie unter anderem die schicksalhaften Aktienrückkäufe und Bilanzierungspraktiken der Schultheiss-Patzenhofer AG, der I.G. Farbenindustrie, der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-AG und der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft dar, wobei deutlich wird, dass diese ihre Aktien keineswegs nur zu Spekulationszwecken und zur Kurspflege zurückerworben haben, sondern vor allem, um ihr Kapital in wirtschaftlich schweren Zeiten auf einfache Weise herabsetzen zu können. Anschaulich zeichnet Reni Maltschew den Weg vom Aktienrechtsentwurf 1930 bis zur Notverordnung nach und untersucht, welchen Einfluss die verschiedenen Geschehnisse, insbesondere die Bankenkrise von 1931, auf die Entstehung bis heute erhalten gebliebener Tatbestände hatten. Schließlich geht sie auch auf Zwangslagen und Handlungsspielräume des Reichskanzlers Brüning ein und leistet damit einen Beitrag zur sogenannten Borchardt-Holtfrerich-Kontroverse. Im Ergebnis wird deutlich, warum die in der Weltwirtschaftskrise gemachten Erfahrungen einer Liberalisierung des Erwerbs eigener Aktien, insbesondere einer Ausweitung der 10 %-Höchstgrenze, nicht entgegenstehen.

Dr. Reni Maltschew

DE, Berlin

Rechtsanwältin

LOH Rechtsanwälte Partnerschaft von Rechtsanwälten

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