Das Risikobegrenzungsgesetz - neue Unterrichtungspflichten bei Unternehmensübernahmen
Das Risikobegrenzungsgesetz - neue Unterrichtungspflichten bei Unternehmensübernahmen

Das Risikobegrenzungsgesetz - neue Unterrichtungspflichten bei Unternehmensübernahmen

Aufsatz, Deutsch, 5 Seiten

Herausgeber / Co-Autor: Angela Dobel

Erscheinungsdatum: 01.09.2008

Seitenangabe: 1955-1959


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Am 19.08.2008 ist das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestoren verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) in Kraft getreten. 
Ziel des Gesetzes ist die Erhöhung von Transparenz bei Unternehmensübernahmen und die Erschwerung oder Verhinderung unerwünschter Aktivitäten von Finanzinvestoren, insbesondere Hedgefonds und Private Equity-Fonds (BT-Drucks. 449/08, 16/7438, S. 8). Nach dem Vorbild des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) begründet das Risikobegrenzungsgesetz bei Unternehmensübernahmen neue Unterrichtungspflichten gegenüber dem Wirtschaftsausschuss, hilfsweise dem Betriebsrat. 
Diese Unterrichtungspflichten sind künftig bei allen Veräußerungen von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) zu beachten, die zu einem Kontrollerwerb führen, und werden das Verhalten der Erwerber, Anteilsinhaber und Geschäftsleitung des Zielunternehmens beeinflussen.

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