CDS - Credit Default Swaps
CDS - Credit Default Swaps

CDS - Credit Default Swaps

Aufsatz, Deutsch, Eine Seite, Eigenverlag

Autor: Sven Adrian

Erscheinungsdatum: 2009


Aufrufe gesamt: 1713, letzte 30 Tage: 1

Kontakt

Verlag

Eigenverlag

Referenzeintrag

Weitere Informationen über:

Sven Adrian:

Kontakt

Credit Default Swaps (CDS)
Credit Default Swaps (Kreditausfallderivate, kurz CDS) wurden Anfang der 90er Jahre durch die Mathematikerin Blythe Masters bei JP Morgan Chase entwickelt und haben einen Anteil von 70% am 28. Mrd.$ schweren Gesamtmarkt für Kreditderivate.
CDS sind eine Variante von Kreditderivaten (Handelbare Instrumente zur Abtrennung und Transfer des Kreditrisikos einer risikobehafteten Aktivposition wie z.B. Kredit oder Anleihe an eine 3. Partei). Bei einem CDS-Geschäft übernimmt der Sicherungsgeber (CDS-Geber) das Kreditrisiko für das underlying Asset (Referenzeinheit, z.B. ein Unternehmen dem ein Kredit gewährt wird).Im Falle der CDS sind dies meist größere Institutionen, dementsprechend bewegen sich auch die dem CDS zugrundeliegenden Summen mindestens im Millionenbereich. Im Ausgleich hierfür zahlt der Sicherungsnehmer eine
Prämie.
Diese Prämie orientiert sich in der Regel am Rating der Referenzeinheit und wird in Basispunkten angegeben. (100 Basispunkte = 1% der Kreditsumme) und wird in der Regel Quartalsweise fällig. Je nach Kredithöhe und –risiko gibt es nach oben hin weitere Variationen. Tritt nun das im Vertrag abgesicherte Kreditereignis (credit event) während der vertraglich vereinbarten Laufzeit des CDS (i.d.R. 5 Jahre) ein, so ist der Sicherungsgeber verpflichtet, dem Sicherungsnehmer eine auch vorher vertraglich festgelegte Ausgleichsprämie zu zahlen. Das Kreditereignis beschränkt sich beim CDS jedoch nicht allein auf den Ausfall des Kredites durch Insolvenz o.ä., es kann auch z.B. das Rating einer Anleihe als Kreditereignis bestimmt werden, so dass der Sicherungsgeber (also der CDS-Verkäufer) im Falle der Herabsetzung des Ratings (und somit einem Wertverlust) zur Ausgleichszahlung an den CDs-Käufer verpflichtet ist.
Für den Fall des Credit Events gibt es 3 gängige Arten der Ausgleichszahlung:

1. Cash Settlement: Der versicherte Betrag wird um Restwerte oder Liquidationserlöse verringert, der Differenzbetrag wird an den Sicherungsnehmer ausgezahlt.
2. Physical Delivery: Der Sicherungnehmer liefert das (ausgefallene) Asset an den Sicherungsgeber und bekommt dessen Nominalwert vergütet.
3. Binary payment: Im Fall des Credit Events wird eine vorher vertraglich festgelegte Summe ausgezahlt.
CDS stellen eine gute Möglichkeit dar, Risiken getrennt von der Basisforderung zu handeln und somit zu transferieren. Durch ihre Flexibilität stellen sie eine relativ moderne Anlagemöglichkeit für Investoren dar, die somit ihre Kreditderivate in den Portfolios diversifizieren und in der Regel auch angemessene Renditen erzielen können. Jedoch ist der Markt für CDs quasi zur Gänze unreguliert. Dies führt zum einen dazu, dass Institutionen CDS ausgeben können, ohne zur Rücklage von Kapital zur Deckung von evtl. eintretenden Ausgleichsforderungen verpflichtet zu sein. Somit kann im Extremfall die Summe der versicherten Credit Events das vorhandene Kapital des Sicherungsgebers bei weitem übersteigen. Die Abwesenheit von Regulierungen öffnet in der Regel auch der Spekulation Tür und Tor, aus diesem Grund wird der CDS-Markt von einigen Experten als zur Zeit größte Gefahr für den ohnehin schwer angeschlagenen Finanzmarkt bezeichnet. Es kann zu einer erneuten Kettenreaktion kommen, wenn erneut ein wichtiger Akteur des CDS Marktes ausfällt. Der Ausfall der US-Bank Lehmann Brothers hat bereits gezeigt, wie anfällig der CDS Markt ist. Aus diesem Grund wird zur Zeit eine Regulierung durch z.B. standardisierte Verträge angestrebt.

Fachthemen

Publikationen: 3

Aufrufe seit 06/2009: 2401
Aufrufe letzte 30 Tage: 20