BGH: Providerwechsel nur mit autorisiertem Auftrag
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Annmerkung zu BGH, Urt. v. 25.10.12, VII ZR 146/11 - gewinn.de II

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, STRÖMER Rechtsanwälte

Autor: Tobias H. Strömer

Erscheinungsdatum: 2013

Seitenangabe: 49-51


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Der Bundesgerichtshof hatte Gelegeheit, sich grundsätzlich zur vertraglichen Konstellation bei der Registrierung, Kündigung und Übertragung von Internetdomains zu äußern. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass ein Providerwechsel und/oder eine Kündigung der Domain ohne ausdrückliche Zustimmung des Domaininhabers unwirksam ist.

Tobias H. Strömer

DE, Düsseldorf

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