Alles neu macht der Mai - MaRisk Konsultation 2016
Alles neu macht der Mai - MaRisk Konsultation 2016

Alles neu macht der Mai - MaRisk Konsultation 2016

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten

Autor: Thomas Ramke

Herausgeber / Co-Autor: Thomas Ramke / Niels O. Angermüller

Erscheinungsdatum: 2016

Quelle: Die Bank, 04/2016

Seitenangabe: 20-23


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Am 18. Februar 2016 hat die BaFin allen Verbänden der Kreditwirtschaft den Konsultationsentwurf der MaRisk-Novelle 2016 zur Verfügung gestellt und um schriftliche Stellungnahmen bis zum 7. April 2016 gebeten. Alle Stellungnahmen sollen später auf den Internetseiten der BaFin und der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden. Einen maßgeblichen Impuls wird es voraussichtlich bereits durch die für März geplante Zusammenkunft des Fachgremiums MaRisk geben, die von BaFin und Deutscher Bundesbank anlässlich besonderer Anlässe organisiert werden. Die Finanzindustrie hat auf den Konsultationsentwurf bereits seit einigen Monaten gewartet und erstmalig eine Rechtsverordnung erwartet. Nun wurde wiederum der Entwurf eines Rundschreibens vorgelegt.
 

Überblick über wesentliche Änderungen
Die letzte Fassung der MaRisk wurde im Jahr 2012 veröffentlicht und stellte den Kapitalplanungsprozess, die Risikocontrolling- und Compliance-Funktion sowie das Verrechnungssystem für Liquiditätskosten in den Vordergrund. Das Risikomanagement hat sich allerdings seitdem in wichtigen Bereichen weiterentwickelt. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat mit dem Papier zur Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung (BCBS 239) einen wichtigen neuen Standard gesetzt, der nun eine Ergänzung der MaRisk erforderlich macht. Einen ähnlichen Hintergrund hat das zweite wichtige Thema des MaRisk-Entwurfes 2016: das Erfordernis einer angemessenen Risikokultur, die in einem Institut etabliert sein sollte. Hier ist das grundlegende Papier „Guidance on Supervisory Interaction with financial institutions on Risk Culture“ des Financial Stability Board (FSB) die Grundlage für die MaRisk Ergänzung. Wie erwartet werden darüber hinaus relevante Ergänzungen im MaRisk Modul Auslagerungen erfolgen. Die anstehende Novellierung bietet die Gelegenheit, durch die Aufsichtspraxis erkannte Risikomanagementaspekte hervorzuheben und redaktionelle Ergänzungen vorzunehmen.
 
 

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