Hinweise u.a. gem. § 5 des Telemediengesetzes (TMG), Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), Verordnung über die Online- Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013; sog. ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution), Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Richtlinie 2013/11/EU; sog. ADR-Richtlinie, ADR = Alternative Dispute Resolution). Diese Seiten sind erstellt worden von: Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes Moerser Str. 57 47798 Krefeld Telefon: 02151 - 622 700 Telefax: 02151 - 622 701 e-Mail: Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de Internet: www.Johannes-Hakes.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 117/5128/0858 Zulassung/ Aufsichtsbehörde: Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Hakes ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, die als Aufsichtsbehörde für ihn zuständig ist: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf Freiligrathstr. 25, 40479 Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland Tel.: 0211/495020 Fax: 0211/4950228 Internet: www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de Bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf sind auch weitere Informationen erhältlich. Die zuständige Berufshaftpflichtversicherung ist: R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart Der Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht und vor europäischen Gerichten. Im Falle von Streitigkeiten wird auf die Möglichkeit der Anrufung der bundeseinheitlichen Schlichtungsstelle hingewiesen unter der Adresse: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, c/o Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin. Für den unwahrscheinlichen Fall eines reinen Online-Vertrages gibt es eine sog. europäische Onlinestreitbeilegungs-Plattform. Nähere Angaben und Kontaktmöglichkeiten hierzu finden sie hier (http://ec.europa.eu/consumers/odr/). Für diesen unwahrscheinlichen Fall gibt es dann auch ein besonderes Widerrufsrecht. Entsprechende Muster finden Sie vorsorglich hier (http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/Musterbelehrungen/Musterbelehrungen_node.html). Die Mandatsbedingungen finden Sie hier. Berufsbezeichnungen/ Berufsregeln: Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Bundesrepublik Deutschland wurde Herrn Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/ Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Er unterliegt den berufsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 05.05.2004 (BGBL. I 788) (RVG) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen. Den genauen Inhalt dieser berufsrechtlichen Vorschriften Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) u.a. finden Sie unter der Rubrik "Berufsrecht" auch auf der Homepage der BRAK unter www.brak.de. Weitere Informationen finden Sie auch unter der Rubrik Informationspflichten gem. § 5 TMG Den akademischen Grad Mag. rer. publ. = Magister rerum publikarum hat Herr Ass. jur. Johannes Hakes aufgrund der bestandenen Abschlußprüfung nach einem erfolgreich abgeschlossenen, zweiten Studium verliehen bekommen. Die Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht darf Herr Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes aufgrund der Entscheidungen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf führen. Die Führung der Bezeichnung Mediator ist von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes i.S.v. § 7a BORA anerkannt worden. Das Amt des anerkannten Streitschlichters hat Herr Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes von der Präsidentin des Oberlandesgerichts am 08.07.2002, über den Verein der Rechtsanwälte Krefeld e.V., gewährt bekommen. Weiterhin ist Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Hakes durch den Präsidenten des Oberlandesgericht Düsseldorf mit Wirkung vom 13.05.2002 die zusätzliche Befugnis zur Ausbildung von Rechtsreferendaren erteilt worden.